Besondere Teilnahmebedingungen für Schwangerschaftskurse
Die Teilnahme an Schwangerschaftskursen ist ab der 12. vollendeten Schwangerschaftswoche möglich.
Die Teilnehmerin bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikationen gegen die Teilnahme an einem Bewegungskurs während der Schwangerschaft bestehen.
Insbesondere bei einer Risikoschwangerschaft und/oder nach einer zurückliegenden Kinderwunschtherapie wird empfohlen, vor Kursbeginn Rücksprache mit der behandelnden Gynäkologin, dem Gynäkologen oder der Hebamme zu halten.
Absolute Kontraindikationen für Sport in der Schwangerschaft sind unter anderem:
– vorzeitige Wehen
– Mehrlingsschwangerschaften mit Risiko für vorzeitige Wehen
– fortdauernde Blutungen im 2. oder 3. Trimester
– Herzerkrankungen
– Präeklampsie
– restriktive Lungenerkrankungen
– Zervixinsuffizienz
– Placenta praevia
– massive Ödeme
– vorzeitiger Blasensprung
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Kursleitung unverzüglich über gesundheitliche Veränderungen oder Beschwerden zu informieren.
